Stell Dir einmal vor, Du hast eine Gelddruckmaschine, die jeden Monat bis zu Deiner Rente 2.500 Euro druckt. Wäre ja eine feine Sache....

Wie hoch würdest Du diese Maschine versichern? Wahrscheinlich so hoch, dass bei einem Totalschaden wieder 2.000 bis 2.500 Euro an Dich gezahlt werden. Oder?

Und wenn Du die Information hättest, dass jede vierte Maschine einmal für einen längeren Zeitraum ausfällt oder irgendwann aufgrund des Verschleiß nicht mehr Geld herstellen könnte, dann wäre es sicherlich auch vernünftig diesen finanziellen Schaden abzusichern.

Viele haben diese Druckmaschine ....
Sie wissen es nur nicht.......

Die Gelddruckmaschine bist Du selbst.

Durch Deine Arbeitskraft ist es Dir möglich, ein mtl. Einkommen zu erzielen und damit Geld zu verdienen.

Ist Deine Arbeitskraft weg, dann ist es so, als wenn die Gelddruckmaschine nicht mehr funktioniert.

Unterschied Berufsunfähigkeit - Erwerbsminderung

Der Begriff Erwerbsminderung wird in der gesetzlichen Rentenversicherung benutzt. Erwerbsunfähigkeit liegt dann vor, wenn Du nicht mehr erwerbstätig sein kannst (s. § 43 SGB VI).

Der Begriff Berufsunfähigkeit wird heute in der privaten Versicherung genutzt.

Gesetzlich Rentenversicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren wurden, können von der gesetzlichen Rentenversicherung auch noch eine sogenannte Berufsunfähigkeitsrente erhalten (§ 240 SGB VI), die jedoch nicht mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichbar ist. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung wird bei Berufsunfähigkeitsrenten eine Zumutbarkeitsklausel geprüft (4 Stufen). Hierbei ist eine Verweisung auf eine Berufsstufe unterhalb der bisherigen Tätigkeit zumutbar (§ 240 (2) SGB VI).

Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicheurng

Erwerbsminderung bedeutet also, dass Du in keinem Bereich mehr die Möglichkeit hast beruflich tätig zu sein

Unterscheidung nach Stunden:

Wenn Du unter 3 Stunden noch beruflich tätig sein kannst, wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die volle Erwerbsminderungsrente wird zeitlich befristet gezahlt und ggf. verlängert. Die Zahlung erfolgt in der Regel ab dem 7. Monat der Erwerbsminderung.

Sofern Du zwischen 3 bis unter 6 Stunden noch beruflich tätig sein kannst, wird regelmäßig 50 % der Erwerbsminderungsrente geleistet. Sollte der Arbeitsmarkt für Deine restlichen gesunden 50 % verschlossen sein (sogenanntes Restleistungsvermögen), wird auch hier die volle Erwerbsminderungsrente geleistet.

Bei 6 Stunden und mehr "Restleistungsvermögen" wird keine Erwerbsminderungsrente geleistet.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Bei der Berechnung der vollen Erwerbsminderungsrente werden - vereinfacht ausgedrückt - die bisherigen Entgeltpunkte addiert und dann eine durchschnittliche Entgeltpunktezahl pro Jahr ermittelt.

Beispiel:
10 Jahre berufstätig: 8 Entgeltpunkte

Für diese durchschnittlichen jährlichen Entgeltpunkte gibt es eine weitere Hochrechnung, als wenn Du - bei Erwerbsminderung im Jahr 2019 - bis zum vollendeten 65 Lebensjahr (+8 Monate) durchschnittlich weiter verdienst hättest. Dieser Zeitabschnitt wird Zurechnungszeit genannt.

Beispiel:
Arbeitnehmer Alter: 33 Jahre + 8 Monate = 32 Jahre Zurechnungszeit
Entgeltpunkte pro Jahr: 0,8 x 32 Jahre = 25,6 Entgeltpunkte

Diese Darstellung ist sehr vereinfacht, da hierbei weitere Faktoren berücksichtigt werden müssen (z. B. § 70-75 SGB VI).

Diese Entgeltpunkte werden dann je nach Rentenbeginn um einen Abschlag reduziert (max. 10,8 %).

Beispiel:
Entgeltpunkte aus Pflichtbeitrag: 8 Entgeltpunkte
Zurechnungszeit: 25,6 Entgeltpunkte
= Gesamt; 33,6 Entgeltpunkte

Reduzierung: 10, 8 % = 3,6288

Persönliche Entgeltpunkte: 29,9712

Aus diesen persönlichen Entgeltpunkte würde sich im Jahr 2019 eine Erwerbsminderungsrente von

Formel:
Persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert = mtl. Bruttorente

Beispielberechnung:
29,9712 x 1,0 x 32,03 = 959,98 Euro Bruttorente

Aus dieser Bruttorente sind dann noch Krankenversicherungsbeiträge, Pflegeversicherungsbeiträge abzuziehen (ggf. auch Steuern).

Bei teilweiser Erwerbsminderung wäre Bruttorente bei ca. 480,00 € (abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung und ggf. Steuern).

Welche Wartezeiten gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Prinzipiell gibt es auf die Leistungen eine Wartezeit, die zu erfüllen ist. Diese allgemeine Wartezeit beträgt 60 Beitragsmonate.

Wurde diese Wartezeit erfüllt und man war anschließend beispielsweise im Ausland tätig oder als Selbstständiger nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, endet der Berufsunfähigkeitsschutz dann, wenn in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung nicht drei Jahre mit Pflichtbeiträge gezahlt wurden (s. § 43 (1); Ausnahmen § 43 (4) SGB VI).

Ausnahmen der Wartezeiterfüllung gibt es beispielsweise bei Erwerbsminderung durch z. B. Arbeitsunfall Berufskrankheiten (§ 53 SGB VI) oder wenn der Versicherte in den letzten zwei Jahren davor mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge geleistet hat ((§ 53 Abs. 1 S. 2 SGB VI).

Bei voller Erwerbsminderung besteht auch die Möglichkeit der vorzeitigen Wartezeiterfüllung, wenn vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung der Ausbildung absolviert wurde und in den letzten 2 Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt wurden (s. § 53 Abs. 2 SGB VI).

Resümee Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente hat erhebliche Leistungseinschnitte, insbesondere für Berufsanfänger. Auch für Arbeitnehmer oder andere Erwerbstätige (z. B.: Selbstständige) ist die Absicherung der Erwerbsminderung nicht ausreichend.

Da die Zurechnungszeit für alle Erwerbsgeminderten im Jahr 2019 bis zum vollendeten 65. Lebensjahr + 8 Monate berücksichtigt wird, ist die angerechnete Zeit bei jungen und auch bei älteren Versicherten identisch.

Bei identischer Entgeltpunktezahl von einem jungen oder einem älteren Versicherten, wäre die Erwerbsminderungsrente also gleich hoch und auf keinen Fall ausreichend.

Zusätzliche Absicherung durch Berufsunfähigkeit

Selbst im "positiven Fall" einer vollen Erwerbsminderung wäre die gesetzliche Rentenversicherung nicht ausreichend, denn bei Erwerbsminderung entstehen regelmäßig zusätzliche Kosten, die nicht durch Kranken- oder Pflegeversicherung gedeckt werden.

Absicherungsmöglichkeiten Berufsunfähigkeit

Wer sich gegen Berufsunfähigkeit absichern möchte, sollte auf einige Details achten. So bieten einige private Versicherungsgesellschaften ebenfalls eine Erwerbsminderungsversicherung oder auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung an.

Empfehlenswert ist immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber auch hier steckt der Teufel im Details, denn die Bedingungen sind teilweise sehr unterschiedlich.

Mindestanforderung an die Bedingungen bei Berufsunfähkeit

Achten Sie darauf, dass keine Verweisbarkeitsklausel auf andere Berufe vorhanden ist!

Achten Sie darauf, dass bereits ab 25 % Berufsunfähigkeit anteilmäßig eine Berufsunfähigkeitsrente geleistet wird.

Versichert man die Berufsunfähigkeit erst ab einer Leistungsminderung ab 50%, dann ergeben sich beispielsweise bei 60 % Berufsunfähigkeit (BU) sehr oft Auseinandersetzungen mit der Versicherungsgesellschaft.

Grund: Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss dann entweder 100 % leisten oder versucht die Berufsunfähigkeit unter 50 % zu drücken. Für die Versicherungsgesellschaft geht es also um alles oder nichts an Leistung. Ebenso für Dich.

Deshalb sind die Prozessquoten der Versicherungsgesellschaft bei Tarif mit 50 % Leistung höher als bei Tarifen, die bereits ab 25 % anteilmäßig leisten.

Ein Streit wegen Rentenzahlung kann ggf. Jahre andauern und auch dann mit einem Vergleich enden, wenn Dir der finanzielle Rückhalt fehlt, diesen Streit bis zu einem Urteil durchzuhalten.

Bei den 25 %-Tarifen ist ein Streit wegen der Höhe der Berufsunfähigkeitsrente geringer, denn letztendlich geht es hierbei nicht um "Alles oder Nichts", sondern um eine prozentuale Differenz in der Höhe der Berufsunfähigkeit, so dass hierdurch auch eine schnellere Einigung erfolgen kann.

BESONDERER TIPP FÜR ARBEITNEHMER:

Wer sich gegen Berufsunfähigkeit absichern möchte, kann dies auch im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (zum Beispiel Direktversicherung) umsetzen.

Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung umgesetzt, dann kann der Versicherungsschutz für den gleichen Nettoaufwand doppelt so hoch versichert werden.

Grund: Der Bruttobeitrag wird steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt, so dass der tatsächliche Nettoaufwand etwa die Hälfte ausmacht.

Wer dann z. B. 40 % berufsunfähig ist, erhält bei den „Tarifen mit ab 25% Berufsunfähigkeit“ 80 % Leistung, während bei den normalen 50%-Tarifen keine Leistung erfolgt.

BESONDERER TIPP FÜR ARBEITNEHMER:

Wird eine 50% BU-Schutz-Police angeboten,

dann gleich nach einer BU-Police fragen,

die bereits ab 25% leistet und keine Verweisbarkeit beinhaltet.

Wenn dies nicht geboten wird, ruhig bei einem Anbieter nachfragen.

Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung muss im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung nicht mit dem Ertragsanteil, sondern mit dem vorliegenden Steueranteil versteuert werden.

Dies ist jedoch nur theoretischer Natur. In den meisten fällen ist die Berufsunfähigkeitsabsicherung weit unter dem bisherigen Bruttoverdienst und wird somit geringer versteuert (Steuerprogression) oder aufgrund des niedrigen zu versteuernden Einkommen steuerfrei.

Für den Arbeitgeber bedeutet dies jedoch, etwas genauer auf die vertraglichen Grundlagen – insbesondere der Verwaltung der arbeitsrechtlichen Vereinbarungen – zu achten; letztendlich kann der Arbeitgeber die Personalbindung noch besser erzielen.

Hilfreich ist hier der bAV-Leitfaden.de

Berufsunfähigkeitsschutz in der betrieblichen Altersversorgung

Wird der Berufsunfähigkeitsschutz im Rahmen einer Direktversicherung (Entgeltumwandlung) abgeschlossen, dann ist der Beitrag steuer- und sozialversicherungsfrei (Steuer: § 3 Nr. 63 EStG bzw. in der SV: § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Dies gilt auch bei der Pensionskasse bzw. dem Pensionsfonds.

Zusätzlich muss der Arbeitgeber mindestens einen Beitragszuschuss von 15 % gewähren, soweit er Sozialversicherungsbeiträge einspart (§ 1a Abs. 1a, § 23 Abs. 2 BetrAVG). Bei Vereinbarungen ab 1.1.2019 besteht dieser Anspruch ab Beginn. Bei davor abgeschlossenen Vereinbarungen erst ab 1.1.2022 (§ 26 a BetrAVG).

Beispiel: Arbeitnehmer Bruttoeinkommen: 36.000 €, ld.

Bruttogehalt

3.500 €

Arbeitnehmeranteil (Brutto):

200 €

Neues Brutto:

3.300 €

Anlagebetrag:

Arbeitnehmerbeitrag

200 €

Arbeitgeberzuschuss mind. 15 %

30 €

Gesamtbeitrag (Brutto)

230 €

Berechnung Steuer- und Sozialversicherungsersparnis

Ersparnis Steuern
(St.kl. 1)

61,01 €

Sozialversicherungs-
ersparnis

40,15 €

Gesamtersparnis
aus Steuer und Sozialvers.

101,16 €

Berechnung des tatsächlichen Nettoaufwandes

Gesamtbeitrag
(Brutto)

230,00 €

abzgl. Arbeitgeber-
zuschuss

30,00 €

abzgl. Steuer-
und Sozial-
versicherungsersparnis

101,16 €

tatsächlicher
Nettoaufwand

98,84 €

Zuschuss gemessen
am tatsächlichen
Nettobeitrag

132,7 %

Förderung vom Einkommen und Familienstand abhängig

Würde der Arbeitnehmer (ld.) einen Bruttoverdienst von 5.400 € als Monatseinkommen erhalten, dann wäre der Nettoaufwand bei mtl. 93,29 €.

Würde der Arbeitnehmer nur mtl. 2.000 € Brutto erhalten, wäre der Nettoaufwand bei mtl. 111,24 €.

Insofern würde der Nettobeitrag immer bei ca. 50 %. Wer den Berufsunfähigkeitsschutz über die betriebliche Altersversorgung in die Direktversicherung einbezieht erhält somit immer den ca. doppelten Beitrag und somit den doppelten Höchstschutz.

Zu achten ist jedoch immer darauf, dass die Arbeitgeber die Versicherungsgesellschaft auswählen darf. Sollte die Versicherungsgesellschaft in der Berufsunfähigkeit die "Verweisungsklausel" oder nur einen BU-Schutz ab 50 % anbieten, dann sollte zunächst mit dem Arbeitgeber darüber verhandelt werden, inwieweit eine zweite Versicherungsgesellschaft durch den Arbeitgeber zugelassen wird.

Wenn der Arbeitgeber hier keine Bereitschaft zeigen sollte, dann macht es auch ggf. Sinn die Berufsunfähigkeitsversicherung privat abzuschließen und bei einem Arbeitgeberwechsel mit dem neuen Arbeitgeber dies zu vereinbaren.

Bereitschaft der Arbeitgeber steigt.

Moderne Arbeitgeber unterstützen ihre Arbeitnehmer in der Eigenvorsorge durch die betriebliche Altersversorgung. Für den Arbeitgeber bedeutet dies auch eine leichtere Personalfindung und eine längere Personalbindung.

Durch die Reduzierung der Fluktuation entstehen für das Unternehmen neben einer höheren Motivation bei den Mitarbeitern auch geringere Austritts- und Eintrittskosten. Insbesondere durch die Fehlzeiten vor dem Austritt, Abfindungszahlungen und die Personalbeschaffungskosten bis zur langfristigen Mitarbeiterbindung (Einarbeitung, höhere Fluktuation in den ersten zwei Beschäftigungsjahren) betragen - je nach Branche und Tätigkeitsmerkmal ca. 160 - 260 % eines Jahresgehalts.

Moderne Arbeitgeber....

machen keine halben Sachen und bieten.....

eine Berufsunfähigkeitsschutz ihren Arbeitnehmern einen Versicherungspartner an, der ab 25 % leistet

und achten darauf, dass keine Verweisbarkeit in den Bedingungen vorhanden ist.

Rentenexperte

Werner Hoffmann

Tel.:
Festnetz:

(07156) 967-1900

Smartphone:

(0177) 27 166 97

1.Vorsitzender d. Vorstandes
www.forum-55plus.de e. V.

- Betriebswirt für
betriebliche Altersversorgung (FH),

- Generationenberater (IHK),

- Seniorenberater (Zert. - NWB-Akademie f. Steuerberater, Fachanwälte f. Steuerrecht und Erbrecht)

Mitglied im Fachverband aba - Arbeitsgemeinschaft betrieblicher Altersversorgung

Autor verschiedener Praxis-Fachliteratur zu den Themen:

- betriebliche Altersversorgung
- Betriebsrentenstärkungsgesetz
- bav-Leitfaden für Arbeitgeber

41 verschiedene Notfallordner f. zulassungspflichtige Handwerker

- Betriebswirtschaftliche Beratung in der betrieblichen Altersversorgung
- Nachfolgeregelung
- Unternehmensvollmacht
- Notfallvorsorge für Unternehmer (Kapitalgesellschaft)
- Notfallordner für Selbstständige (Personengesellschaft)
- Notfallordner für Apotheker
- Notfallordner für Ärzte
- Notfallordner für Zahnärzte
- Notfallordner für Beamte
- Notfallordner "PRIVAT"

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