Rentenvorsorge
Wer an Geschäftsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit denkt, oder auch für den Todesfall vorsorgen möchte, sollte frühzeitig wesentliche Punkte geklärt haben.
Dokumentation der wichtigen Unterlagen
Grundsätzlich sollten in einem Notfallordner alle wesentlichen Dokumente und auch sonstige Informationen enthalten sein, so dass die Angehörigen Zugriff darauf haben.
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Preis:
- 27 Euro inkl. MWSt. zzgl. Verpackung und Versand
- 140 Seiten
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Vollmacht für andere Personen
Sofern Sie selbst geschäftsunfähig sind, sollten Sie eine Generalvollmacht ebenso erstellt haben (am besten beim Notar beurkundet). Eine Vorsorgevollmacht reicht nicht, da eine Vorsorgevollmacht gesundheitliche Angelegenheiten regelt.
Hier sollten auch die Angehörigen das Recht haben rentenrechtliche Angelegenheiten zu klären oder auch für Sie die Rente beantragen können.
Die Vollmachten sollten im Notfallordner auffindbar sein, bzw. die entsprechende Ausfertigung dem Bevollmächtigten ausgehändigt werden. Ohne die Ausfertigung kann der Bevollmächtigte nicht handeln.
Abklärung Versicherungsverlauf
Eine wesentliche Grundvoraussetzung in Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass der Versicherungsverlauf lückenlos abgeklärt ist.
Beispiele:
- Sind Berufsausbildungszeiten nur als Pflichtbeitragszeiten oder auch mit dem Zusatz "Berufsausbildung" gekennzeichnet?
- Sind alle Schulzeiten ab dem Vollendeten 17. Lebensjahr vermerkt?
- Sind alle Hochschul- Fachschulausbildungen vermerkt
- Wenn Sie jemand gepflegt haben: Sind die Pflegezeiten alle berücksichtigt?
- Sind die Pflichtbeitragszeiten mit dem richtigen Gehalt eingetragen?
- Hatten Sie ausländische Beschäftigungen? Sind diese überprüft, inwieweit diese berücksichtigt werden können?
Waren Sie schon einmal verheiratet?
Sofern Sie schon einmal früher verheiratet, dann sollte auch Ihr früherer Ehegatte informiert werden.
Unter bestimmten Umständen erhält Ihr ehemaliger Ehegatte eine Erziehungsrente. Bei einem Anspruch auf Erziehungsrente wird diese nicht aus Ihrem Versicherungskonto, sondern aus dem Versichertenkonto Ihres früheren Ehegatten geleistet.
Unter gewissen Umständen ist es auch möglich, dass Ihr früherer Ehegatte eine Witwenrente erhält (z. B. Scheidung vor 1.1.1977).
Ebenso benötigen die Erben in Ihrem Todesfall das Original-Scheidungsurteil.
Auch diese Unterlagen sollten im Notfallordner vorhanden sein.
Notfallordner Unterlagen
Dies ist nur ein kleiner Auszug an Unterlagen, die in einem Notfallordner vorhanden sein sollten.
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